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Informationen zur Kurtaxe/Kurabgabe
Bitte beachten Sie, dass auf Sylt eine Kurtaxe erhoben wird und die zu
Beginn Ihres Urlaubes an Ihren Vermieter bar entrichtet wird. Die
Kurtaxe ist eine Abgabe, die jeder Sylt-Urlauber an die Kurverwaltung
entrichtet.
Grundlage dafür ist die in den Gemeinden geltende
Kurabgabenverordnung. Hier
finden Sie eine aktuelle Übersicht der Kurverwaltung List.
Mit der Kurabgabe werden viele Dinge finanziert, die Ihnen Ihren Urlaub
auf Sylt angenehm machen. So werden z.B. mit diesen Mitteln die
tägliche Strandreinigung und die Rettungsschwimmer bezahlt, aber
auch die für Sylt so wichtigen Sandvorspülungen und andere
Naturschutzmaßnahmen.
Übrigens: In Deutschland wurde die Kurtaxe 1893 erstmals
eingeführt.
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