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Informationen zur Kurtaxe/Kurabgabe

Bitte beachten Sie, dass auf Sylt eine Kurtaxe erhoben wird und die zu Beginn Ihres Urlaubes an Ihren Vermieter bar entrichtet wird. Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die jeder Sylt-Urlauber an die Kurverwaltung entrichtet.

Grundlage dafür ist die in den Gemeinden geltende Kurabgabenverordnung. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der Kurverwaltung List.

Mit der Kurabgabe werden viele Dinge finanziert, die Ihnen Ihren Urlaub auf Sylt angenehm machen. So werden z.B. mit diesen Mitteln die tägliche Strandreinigung und die Rettungsschwimmer bezahlt, aber auch die für Sylt so wichtigen Sandvorspülungen und andere Naturschutzmaßnahmen.

Übrigens: In Deutschland wurde die Kurtaxe 1893 erstmals eingeführt.